Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2012 - III ZR 284/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29623
BGH, 13.09.2012 - III ZR 284/11 (https://dejure.org/2012,29623)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2012 - III ZR 284/11 (https://dejure.org/2012,29623)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2012 - III ZR 284/11 (https://dejure.org/2012,29623)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,29623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung der Kenntnisnahme des Senatsbeschlusses durch Zustellung an einen Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a Abs. 2 S. 1
    Zurechnung der Kenntnisnahme des Senatsbeschlusses durch Zustellung an einen Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 171/03

    Beginn der Frist für die Anbringung einer Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 13.09.2012 - III ZR 284/11
    Der Kläger hat sich das Wissen seines Prozessbevollmächtigten zurechnen zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZR 171/03, FamRZ 2006, 1029).
  • BGH, 05.12.2023 - XI ZA 1/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen die Richter als unzulässig wegen

    Denn sie hatte mit der Zustellung des Senatsbeschlusses vom 12. September 2023 am 25. September 2023 begonnen, weil ab diesem Zeitpunkt die Gelegenheit bestand, etwaige Gehörsverletzungen aufgrund des angegriffenen Senatsbeschlusses zur Kenntnis zu nehmen, der Kläger sich das Wissen seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss und mit der Begründung der Gehörsrüge nicht dargelegt wird, dass die Kenntnis von den angeblichen Gehörsverletzungen erst später erlangt worden wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2012 - III ZR 284/11, juris Rn. 2, vom 11. Februar 2013 - IX ZB 101/12, juris Rn. 1, vom 16. November 2016 - VII ZR 277/14, juris Rn. 2 ff. und vom 13. August 2018 - VI ZR 499/16, juris Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11

    Amtshaftung: Schadenersatzanspruch gegen das Land aufgrund der Vergütung eines

    Es wurde Rechtsmittel beim BGH eingelegt: Az.: III ZR 284/11.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht